Agrar Beratung Nord e. V.

Der Vorstand

Die Agrar Beratung Nord e. V. ist eine Organisation, die von Landwirten geführt wird und in erster Linie für Landwirte tätig ist. Die Vorstandsmitglieder werden demokratisch von der Mitgliederversammlung gewählt. Eine Liste der aktuellen Vorstandsmitglieder finden Sie hier...

Das ABN-Berater-Team

Ihre Anfragen werden bei der Agrar Beratung Nord e. V. von unserem Berater-Team bearbeitet. Der direkte Draht zu Ihrem Ansprechpartner hier...

Unsere Leistungen

Unser Beratungs-Angebot ist im Laufe der Jahre immer umfangreicher geworden. Wir sind auch zukünftig offen für eine Weiterentwicklung unserer Institution. Wenn Sie Anregungen oder Fragen zu unserem Beratungsangebot haben, sprechen Sie uns gerne an. Gute Beratungsarbeit wird in erster Linie durch kompetente, interessante Gesprächspartner möglich. In aller Kürze nennen wir Ihnen hier unsere Tätigkeits-Schwerpunkte:

Konzept und Entwicklung der Agrar Beratung Nord e. V.

Die Agrar Beratung Nord e. V. ging aus einem Zusammenschluss von mehreren Beratungs-Institutionen hervor, die auf eine lange gemeinsame Geschichte zurückblicken. Mehr Informationen zu unserem Beratungskonzept finden Sie hier...

Mitgliedschaft

Wir freuen uns, wenn zukunftsfähige Unternehmen sich unserem Beratungsring anschließen möchten. Die Zusammenarbeit mit Ihnen ist auch eine Bereicherung für unser Team! Gerne vereinbaren wir einen Termin zur Vorstellung unseres Angebotes bei Ihnen auf dem Betrieb. Zu Ihrem Ansprechpartner geht es hier...

So finden Sie uns

Ihre Anreise zu uns planen Sie hier...

Aktuelles

Profil SH App
Über die QR-Codes kann die Profil-SH App auf das mobile Endgerät heruntergeladen werden:


   Apple Appstore           Google Playstore          Flora Incognita

TAM: Umfrage - Betriebliche Therapiehäufigkeit - Kennzahlen - Maßnahmen

Ihre Meinung zur Antibiotika-Meldepflicht ist gefragt: Im Auftrag des BMLEH wird derzeit ein Evaluierungsbericht zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes ab 2023 erstellt.
Teilen Sie Ihre Erfahrungen bis 20.08.25 mit.

Melden Sie Ihren Tierbestand und eine eventuelle Nullmeldung bis 14.07.2025.

Die Therapiehäufigkeit wird Ihnen online in TAM oder schriftlich per Post ab Anfang August mitgeteilt. Vergleichen Sie diese fürs 1. Halbjahr 2025 berechnete Therapiehäufigkeit mit den Kennzahlen aus Februar 2025 (schriftlich). Bei Überschreiten der Kennzahl 1 muss der Betriebsleiter wie bisher mit seinem Tierarzt nach den Ursachen suchen, um diese abstellen zu können. Bei Überschreiten der Kennzahl 2 ist vom Tierhalter und Tierarzt gemeinsam ein Maßnahmenplan zu erstellen und der zuständigen Behörde unaufgefordert bis 01.10.2025 zu übermitteln. Den Maßnahmen sind klare Umsetzungsfristen zuzuordnen. Sollte die Therapiehäufigkeit erneut über Kennzahl 2 liegen, so ist kein neuer Maßnahmenplan erforderlich.


Terminhinweise

Veranstaltungsreihe „Out of the Barn“ – Landwirtschaft weitergedacht

In dieser Veranstaltungsreihe möchten wir uns in diesem Sommer einem Blick von außen stellen. In kompakten Vorträgen geben Experten Impulse zu den Bereichen Markt, Ethik und Personalführung mit nachhaltiger Relevanz für den Hofalltag und spannende Betriebe laden ein zu einer Hofbesichtigung mit anschließendem Essen. Alle Informationen finden Sie hier...

29. August 2025: Dialog Fachkräftemangel: (Neue) Wege in der Mitarbeiterführung. Die Einladung folgt demnächst.

 

ABN-Meeting
Zur Teilnahme an einem Teamviewer-Meeting mit Ihrem ABN-Berater klicken Sie bitte hier...

 

ABN-Fernwartung
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